Notruf Abmahnung: Schnelle Verteidigung gegen Waldorf Frommer-Abmahnung wegen des Uploads von "Arrow"

Notruf Abmahnung: Schnelle Verteidigung gegen Waldorf Frommer-Abmahnung wegen des Uploads von "Arrow"
13.11.2015126 Mal gelesen
Haben auch Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Aktuell wird der Upload diverser Folgen der US-Actionserie "Arrow" in Internet-Tauschbörsen abgemahnt. Unsere Empfehlung: Bleiben Sie ruhig und setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung.

Es ist kein Geheimnis, dass die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen verschiedener Rechteinhaber Internetnutzer wegen des Bereitstellens geschützterDateien über Online-Tauschbörsen wie eMule, BitTorrent oder Popcorn Time abmahnt. Derzeit sind etliche Abmahnungen im Umlauf, die verschiedene Folgen der neusten Staffel von "Arrow" betreffen - eine US-amerikanische Actionserie-Serie. Rechteinhaberin ist die Warner Bros. Entertainment GmbH, Humboldtstraße 62, Hamburg.

Wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen werden gegen Sie Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. In den aktuellen Abmahnungen werden Sie zur Zahlung eines Pauschalbetrages von 519,50 Euro für eine Folge bzw. 1.090,00 Euro für mehrere Folgen aufgefordert. Dem Schreiben liegt außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die Sie innerhalb einer kurzen Frist unterschreiben und an Waldorf Frommer zurückschicken sollen.


Wir empfehlen Ihnen: Bleiben Sie ruhig und unterschreiben Sie nichts! Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binden Sie sich über viele Jahre hinweg - mit teils hohen finanziellen Risiken! Als Internet-Anschlussinhaber haften Sie außerdem nicht zwangsläufig für Verletzungen Dritter wie Familienmitglieder, Besucher, Kinder, Verwandte oder WG-Mitbewohner! Dies hat unter anderem die BearShare-Entscheidung gezeigt, die bestätigt hat, dass ein Anschlussinhaber nicht für das Filesharing von volljährigen Familienangehörigen haften muss (BGH I ZR 169/12 - BearShare). Bei Volljährigkeit haftet der Anschlussinhaber nur dann, wenn er seine Familienangehörigen nicht darüber belehrt hat, kein Filesharing über seinen Anschluss vorzunehmen (BGH, I ZR 74/12 - Morpheus).


Akzeptieren Sie daher auf keinen Fall ohne fachliche Prüfung die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen!


Wichtige Ratschläge:
  • Leisten Sie keine Zahlungen an Waldorf Frommer
  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf
  • geben Sie keine schriftlichen Erklärungen ab
  • unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beiliegende Unterlassungserklärung
  • Holen Sie sich innerhalb der gesetzten Fristen anwaltliche Hilfe - ansonsten kann eine einstweilige Verfügung mit erheblichen finanziellen Verlusten drohen

Was tun wir für Sie?

Wir überprüfen für Sie, ob Sie tatsächlich für den Vorwurf verantwortlich sind und die Abmahnung gegen Sie überhaupt berechtigt ist. Lassen Sie sich von uns kompetent beraten - wir sind rund um die Uhr für Sie da - auch an Wochenenden und Feiertagen.


Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen:089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com


Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!


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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.