Notruf Abmahnung: Die Abmahnungen von Microsoft durch die Kanzlei FPS - Die Fallgruppen - 2. Teil

Notruf Abmahnung: Die Abmahnungen von Microsoft durch die Kanzlei FPS - Die Fallgruppen - 2. Teil
10.08.2015228 Mal gelesen
In diesem dreiteiligen Aufsatz werden wir Ihnen die drei Fallgruppen vorstellen in denen Microsoft durch die Kanzlei FPS Abmahnungen versenden lässt. Heute Teil 2: Die Abmahnung wegen des Verkaufs sogenannter Produkt-Keys zur Freischaltung von Microsoft-Produkten.

Der Sachverhalt:

Abgemahnt werden ausschließlich Händler, die zum Beispiel bei eBay handeln.

Angeboten werden sogenannte Produkt-Keys, mit denen die Lizenzen von Microsoft-Produkten von Testversionen in Vollversion freigeschaltet werden können.

Diese Keys beschaffen sich die Händler in der Regel von chinesischen Zwischenhändlern, die meist in China sitzen und nur selten greifbar sind und ebenso wenig ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.

Per E-Mail gelangen die Key von China nach Europa werden hier meist bei eBay oder unter der Hand verkauft.

Microsoft hält diesen Handel für rechtswidrig und mahnt Händler wegen Urheberrechtsverletzungen sowie Markenrechtsverletzungen ab. Dabei liegt Microsoft durch die Kanzlei FPS Streitwerte von meist 250.000 € fest. Dies führt zu erheblichen Kosten. Gerade das Kostenrisiko ist es, was Händler davor abschreckt, gegen diese Abmahnungen vorzugehen.

Unter dem Kostendruck geben Händler in der Regel nach.

Es ist allerdings folgendes zu beachten: Grundsätzlich handelt es sich bei den Keys nicht um Fälschungen. Die Keys sind echt und stammen von Microsoft, sie waren Bestandteil offizieller verkaufter Softwareprodukte. Es wurde letztlich nichts anderes gemacht, als ein Softwareprodukt in seine Bestandteile zerlegt und einzeln verkauft.

Ob dies jedoch rechtswidrig ist, ist fraglich.

Der Sachverhalt erinnert an die OEM-Fälle. Auch dort unterlag Microsoft mit der Rechtsauffassung, Microsoft- Software dürfen nur in Verbindung mit einer bestimmten Hardware verkauft werden. Es bleibt abzuwarten, ob nicht auch Softwareprodukte in Einzelteilen verkauft werden dürfen. Immerhin musste Microsoft im sogenannten OEM-Streit eine empfindliche Niederlage einstecken.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, dann melden Sie sich bei uns. Wir führen bereits eine Unzahl derartiger Mandate. 

Tipps bei einer solchen Abmahnung:

Sie müssen beachten:

  • Ignorieren Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung. Sie ist lediglich ein Vorschlag. Sie ist Wunschdenken. Nicht unterschreiben.
  • Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht ohne den Streitwert zu prüfen.
  • Rufen Sie unter keinen Umständen bei der Gegenseite an. 
  • Beachten Sie die Fristen. Lassen Sie sich deutlich vor Fristablauf von einem spezialisierten Anwalt beraten.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, lassen Sie sich nicht zu übereilten Handlungen hinreißen.

Rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihren Fall und nehmen uns Zeit für Sie.

Wir helfen Ihnen.

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