BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch "Framing"

BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch "Framing"
15.07.2015159 Mal gelesen
BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch "Framing"

BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch "Framing"

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 09.07.2015 (Aktenzeichen: I ZR 46/12 - Die Realität II ) entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des "Framing" in seine eigene Internetseite einbindet. Nicht geklärt war im vorliegenden Fall jedoch, ob das Video ohne Einverständnis der Nutzungsrechtsinhaberin bei "YouTube" eingestellt wurde. Der BGH hat daher die Angelegenheit an das Berufungsgericht zurückverwiesen, welches diese Frage noch zu klären habe.