NOTRUF ABMAHNUNG: Die Abmahnungen von Microsoft durch die Kanzlei FPS - Die Fallgruppen - 3. Teil

NOTRUF ABMAHNUNG: Die Abmahnungen von Microsoft durch die Kanzlei FPS - Die Fallgruppen - 3. Teil
17.06.2015164 Mal gelesen
In diesem dreiteiligen Aufsatz werden wir Ihnen die drei Fallgruppen vorstellen, in denen Microsoft durch die Kanzlei FPS Abmahnungen versenden lässt.

Heute Teil3: In dem dritten Teil dieses Aufsatzes geht es um Abmahnungen von Microsoft durch die Kanzlei FPS aufgrund des Verdachts der Nutzung illegaler Software auf Firmencomputern.

Die beiden ersten Teile dieses Artikels gelesen haben, dann stellen Sie fest, dass Microsoft im Rahmen von Abmahnungen sehr häufig Auskünfte verlangt. Diese Auskünfte betreffen unter anderem auch die Käufer von einschlägigen Produkten.

Auf diese Art und Weise gelangt Microsoft an Daten über Firmen und Personen, die nach der Rechtsauffassung von Microsoft rechtswidrig Software einsetzen.

Dies führt zu sogenannten Berechtigungsanfragen.

Die Betroffenen erhalten von der Kanzlei FPS ein Schreiben in dem sinngemäß steht, dass man stichhaltige Anhaltspunkte dafür habe, dass auf Firmenrechnern gefälschte Softwarelizenzen eingesetzt werden würden. Diese Schreiben enthalten zunächst keine Kostennote sondern man verlangt lediglich Auskunft. Dies heißt aber nicht, dass keine Kosten geltend gemacht werden.  Dies heißt nur, dass die Kosten erst dann berechnet werden, wenn die Auskünfte erteilt werden.

In den uns vorliegenden Fällen, wurden in der Folge Kostenrechnungen auf der Basis von Euro 200.000 gestellt. Die Kosten betragen daher mehrere 1000 €. 

Wir raten dringend davon ab, infolge solcher Schreiben mit der Kanzlei FPS Kontakt aufzunehmen. Rufen Sie nicht bei den Abmahnern an.

Es handelt sich lediglich um ein, Informationen zu bekommen. Allerdings droht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung. Microsoft hat einen sogenannten Vorlageanspruch, mit anderen Worten können in Wege der einstweiligen Verfügung Computer beschlagnahmt werden. Dies kann gerade für Firmen erhebliche Konsequenzen haben, da unter Umständen der Zugriff auf Daten nicht mehr möglich ist.

Daher sind entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, lassen Sie sich nicht zu übereilten Handlungen hinreißen.

Rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihren Ihren Fall und nehmen uns Zeit für Sie.

Wir helfen Ihnen.

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