NOTRUF ABMAHNUNG: Bilder bei eBay oder im Shop rechtswidrig genutzt? Abmahnung der Anticopy GmbH erhalten? Wir helfen Ihnen.

NOTRUF ABMAHNUNG: Bilder bei eBay oder im Shop rechtswidrig genutzt? Abmahnung der Anticopy GmbH erhalten? Wir helfen Ihnen.
06.04.2015627 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung bekommen, weil Sie Bilder im Internet rechtswidrig verwandt haben sollen? Häufig geschieht dies im Zusammenhang mit Artikeln in eBay, Amazon oder Internetshops. Die Abmahner verlangen meist unrealistisch hohe Geldbeträge. Aktuell mahnt die Anticopy GmbH ab.

Die Verführung ist groß. Das Internet stellt Millionen von Bildern zur Verfügung. Da passiert es schnell, dass man, sei es privat oder gewerblich, sich bedient, ein Bild kopiert und für das Angebot des eigenen Artikels bei eBay, Amazon oder in einem Onlineshop verwendet.

Es kommt wie es kommen muss. Eine Abmahnung liegt im Briefkasten.

Mit der Abmahnung will man meist eine Unterlassungserklärung, einen unrealistisch hohen Geldbetrag und nicht selten Auskünfte.

Die Auskünfte dienen dazu, den Lizenzschadensersatz zu berechnen. Daran sieht man bereits, dass mit den Ansprüchen, die in der Abmahnung stehen, die Sache noch nicht beendet ist. Meist werden noch Forderungen nachgereicht.

Wichtig in dieser Situation ist folgendes:

  1. Bewahren Sie die Ruhe. Starten Sie keine übereilten Aktionen.
  2. Unterschreiben Sie nichts.
  3. Geben Sie keine Informationen die Gegenseite.
  4. Zahlen Sie nichts.
  5. Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an.

Es ist wie in einem amerikanischen Krimi. Alles was sie sagen, kann und wird später gegen Sie verwendet. Unserer Erfahrung nach, entstehen die größten Schäden für Opfer von Abmahnungen gerade deshalb, weil unüberlegt Informationen an die Gegenseite gegeben werden oder unüberlegt Unterlassungserklärungen unterschrieben werden. Ebenso unerfreulich ist das vorzeitige zahlen völlig überzogene Forderungen.

Aktuell möchten wir in diesem im Zusammenhang die Schreiben der Firma Antikopie GmbH erläutern.

In den letzten Wochen wurden Schreiben der Firma Antikopie GmbH versandt. Die Firma Antikopie GmbH lässt sich Rechte von Fotografen abtreten. Sie geht dann gegen Nutzer von Bildern vor. Dabei ist zunächst auffällig, dass lediglich Geld gefordert wird. Eine Unterlassungserklärung wird nicht einmal erwähnt. Dies zeigt, dass es der Firma Antikopie GmbH nur um das Geld, nicht aber um die Sache geht.

Was ist zu tun?

Auch wenn die Firma Antikopie GmbH zunächst lediglich einen hohen Geldbetrag fordert, raten wir dazu, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Unterlassungsanspruch kann jederzeit geltend gemacht werden. Im gewerblichen Bereich legen die Gerichte Streitwerte von bis zu Euro 6000 fest. Kommt es erst mal zur Geltendmachung dieses Anspruchs, sind die damit verbundenen Kosten gerade für Rechtsanwälte außerordentlich hoch.

Dies kann von vornherein verhindert werden, in dem präventiv eine Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Bezüglich der geforderten Geldzahlung findet sich in den Schreiben der Firma Antikopie GmbH nicht ansatzweise eine Begründung zur Höhe des geforderten Betrages.

Grundsätzlich geht man von der sogenannten Lizenzanalogie aus. Es ist also das zu zahlen, was man bezahlt hätte, hätte man sich das Bild ordnungsgemäß lizenzieren lassen.  Hierzu gibt es noch Aufschläge wie zum Beispiel für einen fehlenden Urheberrechtsvermerk. Der Abmahner hat darzulegen und zu beweisen was eine Lizenz an dem konkreten Bild wert ist. Meist ist eine solche Lizenz aber überhaupt nichts wert, weil das Bild nicht selten völlig unbedeutend ist und von einem völlig unbedeutenden Fotografen stammt. Die Marktwerte solcher Bilder sind kaum der Rede wert. Viele Gerichte gehen von einer Lizenz pro Bild von um die 50 € aus, nicht wie gefordert von mehreren 100 €.

Unser Tipp!

Abmahner verlangen immer zu viel. Sie verlangen zu viel Geld. Sie verlangen zu viel Auskunft. Sie verlangen zu viel Verpflichtung in der Unterlassungserklärung. Hinterfragen Sie alles. Zahlen Sie nichts. Unterschreiben Sie nichts. Geben Sie keine Informationen aus.

Lassen Sie sich fachanwaltlich beraten.

Wir helfen Ihnen gerne.

Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung oder rufen Sie uns an. Wir haben Erfahrung in weit über 15.000 Fällen mit urheberrechtlichen Abmahnungen.