Obige Kanzlei, die ebenfalls vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer Netzwerken abmahnt versendet derzeit ein neues Schreiben, welches eine Klageandrohung beinhaltet. Auch in diesem Fall gilt es zunächst Ruhe zu bewahren, da uns stichhaltige Argumente zur Verfügung stehen, um eine entsprechende Klage zu Fall zu bringen.
Rechtsanwalt K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Medienrecht mainz
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