Konkret gerügt wird seitens der BEGA Gantenbrink-Leuchten KG die Verwendung eines Produktfotos (Decken Wandleuchte) in einem Webshop ohne ihre erforderliche Zustimmung.
Dem Schreiben beigefügt ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die für den Fall der Zuwiderhandlung eine starre Vertragsstrafe von 6.001,00 EUR vorsieht.
Insbesondere soll darin anerkannt werden, Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 60.000,00 EUR zu erstatten. Dies entspricht einem Betrag von 1.642,40 EUR.
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Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
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