Abmahnung durch JBB Rechtsanwälte (Jaschinski Biere Brexl) i.A.d. Sky Deutschland GmbH & Co. KG wg. öffentl. Wiedergabe von Fußballspiel

30.04.2014 399 Mal gelesen
Die JBB Rechtsanwälte - Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft aus Berlin mahnen im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen ab.

Zunächst führen die Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl in Ihrem Schreiben aus, dass Ihre Mandantin, die Sky Deutschland GmbH & Co. KG, mehre hundert Kontrollen durchführen lässt. Bei diesen Kontrollen soll festgestellt worden sein, so der Vorwurf an den Abgemahnten, dass eine bestimmte Sendung der Sky Deutschland GmbH & Co. KG ohne entsprechende Nutzungsrechte öffentlich wiedergegeben wurde.

 

Nach Ansicht der JBB Rechtsanwälte stellt die öffentliche Ausstrahlung eine Urheberrechtsverletzung dar, die öffentliche Ausstrahlung nur mit einem Abonnementvertrag für Gewerbekunden gestattet sei. In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Entgangene Lizenzeinnahmen und Abmahnkosten werden mit insgesamt über 7.000,00 Euro beziffert! Im Anschluss wird ein Vergleichsangebot von 5.300,00 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gemacht.

 

Dieser Betrag soll in zwei Raten zum Ausgleich gebracht werden. Einer ersten Rate in Höhe von 1.400,- € und einer weiteren Raten in Höhe von 3.900,- €. Die zweite Rate soll für den Fall des schnellen fristgerechten Zahlungseinganges der ersten Rate entfallen, WENN ein Abonnementvertrag für Gewerbekunden geschlossen wird.

 

Dieses Vorgehen halten wir für sehr bedenklich. In einem uns vorliegendem Fall wurde unserem Mandanten zudem ein zusätzlicher vorgefertigter und teilweise handschriftlich vorausgefülltem Vergleich der Sky Deutschland GmbH & Co. KG übermittelt, in dem "lediglich" ein Schadenersatz von 3.500,- € genannt wird. Auch hier wurde die bereits vorgenannte bedenkliche Vorgehensweise einer Ratenzahlung in Verbindung mit dem Abschluss eines Abonnementvertrages genutzt.

 

Die Schadensbemessung erscheint willkürlich.

 

Zusätzlich zu diesen Schadenersatzforderungen soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,- € zahlen.

 

Bitte lassen Sie sich von den horrenden Beträgen nicht einschüchtern. Gerade jetzt gilt es Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt und ohne vorherige Überprüfung durch einen Anwalt den Aufforderungen in der Abmahnung nachzukommen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie weder eine übereilte und vorbehaltlose Zahlung des geforderten Betrages vornehmen, noch unüberlegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

 

Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail zur Verfügung und vertreten Sie bundesweit.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de