Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Patrick Kaut vertreten durch Rechtsanwalt Wagner wegen unerlaubter Fotonutzung

Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Patrick Kaut vertreten durch Rechtsanwalt Wagner wegen unerlaubter Fotonutzung
20.02.2014299 Mal gelesen
Herr Patrick Kaut aus Essen lässt mit Schreiben vom 07.02.2014 durch die Rechtsanwaltskanzlei Wagner aus Düsseldorf eine unlizenzierte Nutzung eines Lichtbildes wegen der Verletzung von Urheberrechten und des Urheberpersönlichkeitsrecht abmahnen.

Durch die Transparenz des Internets und die leichte Auffindbarkeit von Bildern und Fotos über Suchmaschinen oder entsprechender Software nimmt die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet nach meinen Beobachtungen stark zu.

Aktuell liegt meiner Kanzlei die oben erwähnte Abmahnung vor. Das besondere an dem Fall ist, dass das betroffene Foto von dem Abgemahnten bearbeitet worden ist, so das wiederum ein neues Werk i.S. des § 3 Satz 1 UrhG entstanden sein könnte.

Der Rechteinhaber fordert Unterlassung der Nutzung des betroffenen Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunft sowie Rechnungslegung in Bezug auf die vergangene Nutzung des Bildes, damit eine entsprechende Schadensersatzberechnung möglich wird.

Abmahnkosten werden bereits mit einem angesetzten Gegenstandswert von 25.000 € auf 1.242,84 € einschließlich Mehrwertsteuer berechnet.

Derartige Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung sollten nicht unbeantwortet liegen gelassen und innerhalb der gesetzten Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung fachgerecht beantwortet werden.

Soforthilfe

Es empfiehlt sich allerdings nicht, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben oder den geforderten Schadensersatzbetrag zu zahlen. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Schadensersatzforderungen sind oftmals überhöht und der Sach- und Rechtslage nicht angemessen.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie vorerst keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie uns die Abmahnung zur unverbindlichen Prüfung einfach per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch auch kostenlos zurück, bei dringendem Bedarf auch gerne nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.harzheim.eu