Oben genannte Kanzlei mahnt ebenso wie die kuw Rechtsanwälte oder auch Schutt und Waetke Rechtsanwälte seit geraumer Zeit wegen des angeblichen und illegalen Verbreitens von urheberrechtlich geschützten Pornofilmen Personen in ganz Deutschland ab. Vordergründig aus Scham vermeiden die meisten Betroffenen den Weg zum Anwalt und unterwerfen sich ungeprüft den Forderungen der Gegenseite. Hiervon ist trotz des heiklen Vorwurfs dringend abzuraten, da sich insbesondere die Rechtsprechung täglich mehr und mehr von diesen Kanzleien und deren Vorgehen abwendet. Sofern bereits eine Zahlung an die Gegenseite geleistet wurde ist es meist zu spät, da m.E. eine Rückforderung juristisch nicht zu begründen wäre. Daher sollte die Abmahung im Vorfeld geprüft werden, damit unnötige Verluste vermieden werden können. Mittlerweile gibt es eine Reihe von juristischen Möglichkeiten, um diese Abmahnungen zu entkräften.
Rechtsanwalt K.Gulden, LL.M. aus Mainz
Medienrecht mainz
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