Im Rahmen der Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverstößen an Bildnutzungsrechten durch Rechtsanwalt Lutz Schröder aus o.g. Kanzlei bestehen erhebliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit.
Wie so oft findet man auf der Gegenseite als sogenannten Rechteinhaber eine Limited, in diesem Fall die Velvic-Fotomarketing Ltd., deren ausschließliche Nutzungsrechte verletzt worden sein sollen. Es folgt eine Auflistung des Schadensersatzes und eine Zusammenstellung der Kostennote verbunden mit dem Angebot zur Zahlung einer Pauschalen in Höhe von 650,00 € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.
Bevor man als Betroffener allerdings irgendwelche Zahlungen leistet, sollte besagte Abmahnung erst einmal geprüft werden. Es finden sich einige Anhaltspunkte, die eine Abwehr der vorgegebenen Ansprüche möglich erscheinen lassen.
Rechtsanwalt K.Gulden, LL.M.
Medienrecht mainz
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