Filesharing: Amtsgericht Hamburg begrenzt Streitwert auf 1.000 €

Filesharing: Amtsgericht Hamburg begrenzt Streitwert auf 1.000 €
07.08.2013392 Mal gelesen
Amtsgericht Hamburg wendet Streitwertbegrenzung laut Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken schon jetzt an!

Das Amtsgericht Hamburg, hat in einer Verfügung vom 27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13 ausgeführt, dass der Streitwert für den Unterlassungsanspruch Filesharing Angelegenheiten auf 1.000 € zu begrenzen sei.

Das illegale downloaden bleibt weiter ein weit verbreiteter Volkssport, so dass es nicht wundert, dass monatlich noch immer tausende von Abmahnungen ausgesprochen werden.

Die Verteidigungsaussichten gegen solche Abmahnungen haben allerdings zugenommen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Höhe der Beträge die in den Abmahnschreiben verlangt werden. Diese liegen bei einem Film zwischen 700 und 1.300 €. Als Streitwert wird meistens ein Betrag zwischen 10.000 und 20.000 € angenommen. Diesem hat das Amtsgericht nun einen Riegel vorgeschoben und den Streitwert auf 1.000 € begrenzt.

Das Gericht beruft sich hierbei auf das kürzlich verabschiedete aber noch nicht in Kraft getretene Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BT-Drucksache 17/13057). So sei bei der Bemessung einer "angemessenen" Gegenstandshöhe für die anwaltliche Tätigkeit nach Dafürhalten des Gerichts das am 28. Juni 2013 beschlossene Gesetz u.a. zu Änderung des Urheberrechtsgesetzes nicht außer Acht gelassen werden (BT-Drucksache 17/13057). Das Gericht hält einen Streitwert von 1.000 € bei Verletzungshandlungen durch Personen, die weder gewerblich noch im Rahmen einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit handeln, für angemessen. Diese Regelung entspricht dem neuen § 97 a Abs. 3 S. 2 UrhG.

In der Verfügung hat das Gericht dem Kläger daher angeraten die Klage zurückzunehmen, soweit ein höherer Betrag eingefordert wird.

Es bleibt abzuwarten wie die anderen Gerichte reagieren werden. Auch beim Gericht in Hamburg ist diese Handhabe keinesfalls unumstritten.

Aktuell spannend ist dies insbesondere, da die Rechtsanwälte Waldorf Frommer gerade tausendende Mahnbescheide versendet haben. Hier werden Anwaltskosten in Höhe von 506 € (1.0 Gebühr bei einem Streitwert von 10.000 €) eingefordert.

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