Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg hat sich in diesem Zusammenhang sogar die Mühe gemacht, einige neue Textbausteine zu entwerfen, die nun an die Zahlungsunwilligen versendet werden. In diesen Schreiben wird einseitig "nochmals ausdrücklich betont", dass die Abgemahnten zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet seien.
Drollig ist dabei die Zuhilfenahme von Suggestivfragen, die den Abgemahnten gestellt werden:
"Möchten Sie also tatsächlich das damit bestehende erhebliche Risiko einer gerichtlichen Inanspruchnahme, die mit hohen Kosten einhergeht, tragen, wo doch auch Ihnen mittlerweile nicht mehr ganz unbekannt sein dürfte, dass unsere Mandantschaft den Klageweg nicht scheut?
Was anmutet wie ein Konflikt zwischen Mutter und Kind (Du,du,du - nein, nEIN, NEIN!!!) soll eine ernsthafte Aufforderung zur Zahlung darstellen.
Solche Fragstellungen wurden Lehrern bereits vor Jahrzehnten gegenüber Grundschülern verboten - was die Kanzlei Rasch nicht interessieren muss.
Fakt ist, dass die Kanzlei Rasch tatsächlich Klagen einreicht. Im Hinblick auf die bevorstehende Gesetzesänderung zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs wir nun noch schnell versucht, die alten Forderungen einzutreiben, bevor der Gesetzgeber dem GEschäftsmodell der Abmahnungen einen Riegel vorschieben wird.