In den Abmahnungen wird neben einem Unterlassungsanspruch, Schadenersatz und Auskunft von den Abgemahnten gefordert.
Was ist Betroffenen zu raten:
Gerade bei urheberrechtlichen Abmahnungen sind die eingeforderten Rechtsanwaltskosten und der Schadenersatz in vielen Fällen überhöht. Es ist daher davon abzuraten vorschnell aus Furcht vor weiteren Kosten, die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen und die eingeforderten Beträge zu zahlen.
Bei Abmahnungen der Rechtsanwältin Nadia Sperling ist zu überprüfen, ob die geforderten Rechtsanwaltskosten, sowie der geltend gemachte Schadenersatz der Höhe nach gerechtfertigt sind. Unterschreiben Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung die eingeforderte Unterlassungserklärung.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, informieren wir Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung über die erforderlichen weiteren Schritte.
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