Filesharing: Keine Haftung der Eltern für Urheberrechtsverletzung durch volljähriges Kind - LG Hamburg

Filesharing: Keine Haftung der Eltern für Urheberrechtsverletzung durch volljähriges Kind - LG Hamburg
07.08.2012392 Mal gelesen
Eine Pflicht zur Überprüfung und Überwachung bestehe nur, sofern dies aufgrund des Alters des Kindes erforderlich erscheint.

Das LG Hamburg hat in einem Hinweisbeschluss die Rechtsauffassung geäußert, dass eine Haftung der Eltern für die Begehung einer Urheberrechtsverletzung durch ein volljähriges Kind nicht besteht. Begründet wird diese Auffassung insbesondere mit dem Umstand, dass gerade das Internetverhalten eines volljähriges Kindes keiner Kontrolle bedarf.

Je jünger das in dem Haushalt lebende Kind ist, desto gößer sind die Prüfungs- und Überwachungspflichten der Eltern. 

Im Ergbenis sah das LG Hamburg weder eine täterschaftliche noch - aufgrund des Nichtbestehens von Prüf- und Überwachungspflichten - eine Störerhaftung gegeben. 

Der Hinweis des LG Hamburg ist sehr zu begrüßen, da die tatsächlichen Gegebenheiten innerhalb einer Familie ausreichend berücksichtigt werden. Aufgrund dieses Hinweises kann allerdings  nicht davon ausgegangen werden, dass gleichgelagerte Sachverhalte entsprechend entschieden werden. Andere Gerichte sind entgegengesetzter Auffassung und bürden den Eltern Prüfungs- und Überwachungspflichten auch für ein volljähriges Kind auf.