Urheberrecht: Anzeige gegen die GEMA

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
28.11.2011393 Mal gelesen
Die Musikpiraten wollen die GEMA anzeigen.

Bei der Organisation der Musikpiraten handelt es sich um einen eingetragenen Verein, der sich vor allem gegen eine Verschärfung des Urheberrechtes im privaten Bereich wendet. Er kritisiert die in § 13c Abs. 2 UrhWahrnG niedergelegte sog. GEMA-Vermutung, wonach die Produktion einer CD in Deutschland stets von ihr freigegeben werden muss. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Künstler gar nicht Mitglied der GEMA sind. In diesem Fall dürfen sie allerdings keine Rechnung ausstellen.

Und genau das soll laut Musikpiraten passiert sein. Die Musikpiraten sollen zwei CDs mit insgesamt 19 Musikstücken unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht haben. Diese sollen von Künstlern stammen, die nicht dieser Verwertungsgesellschaft angehören. Trotzdem seien der Organisation hierfür seitens der GEMA ein Betrag in Höhe von 701,92 Euro in Rechnung gestellt worden. Aus diesem Grund möchte der Verein die GEMA nun anzeigen.