Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian für SPIEGELBILD von FLER iAd. Herrn PATRICK LOSENSKY

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
24.11.2011556 Mal gelesen
Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt neuerdings auch im Musikbereich urheberrechtliche Verletzungen durch Tauschbörsennutzer ab. Aktuell geht es um das Musikwerk "Spiegelbild" von dem Musiker Patrick Losensky, bekannt als "Fler".

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 750 EUR. 

Zu den einzelnen Ansprüchen:

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert auf es zu unterlassen, das urheberrechtliche geschützte Werk "Spiegelbild" des Künstlers Fler der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder machen zu lassen. Der Anspruch zielt damit auf eine täterschaftliche Begehung der Urheberrechtsverletzung ab. Wer den Titel allerdings nicht selbst geladen hat, ist nicht Täter. Möglicherweise ist der Anschlussinhaber als Störer verantwortlich, aber Täter wäre er nicht. Der auf die täterschaftliche Begehung zielende Unterlassungsanspruch besteht in diesen Fällen nicht. Es wird aber auch dann in aller Regel zu raten sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben, mit der man verspricht, die jeweilige die Störerhaftung begründende Handlung zu unterlassen. Diese sollte allerdings in modifizierte Form geschehen.

Der geltend gemachte Pauschalbetrag in Höhe von 750,00 EUR dürfte für das öffentliche Zugänglichmachen eines einzelnen Titels nicht durchsetzbar sein. Zum einen dürfte beim Hochladen eines einzelnen Titels ein einfach gelagerter Fall einer Urheberrechtsverletzung vorliegen, so dass die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten gemäß § 97a Abs.2 UrhG auf 100,00 EUR gedeckelt wären. Bezüglich des Schadensersatzes dürfte ein Betrag von mehr als 0,1278 EUR - vgl. OLG Köln, 6 U 67/11 - pro Zugriff nicht erstattungsfähig sein.

Der Titel "Spiegelbild" befindet sich auf diverse Samplern, wie den Bravo Black Hits Vol. 25. Auf diesem Sampler befinden sich neben dem Titel Spiegelbild noch 41 andere Titel anderer Interpreten. Wer hier den ganzen Sampler geladen haben sollte, muss mit weiteren Abmahnungen anderer Rechtsanwälte für andere Rechteinhaber rechnen. Um hier nicht mit unkontrollierbaren Kostenerstattungsansprüchen konfrontiert zu werden, kann es sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Lassen Sie sich beraten.

Gerne beurteilen wir Ihren Fall im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.