Keine Haftung des Hotelbetreibers bei Urheberrechtsverletzung durch Gast?

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
01.08.2011528 Mal gelesen
Wenn Hotels oder Internetcafes ihren Kunden Internetzugänge zur Verfügung stellen, besteht ein Haftungsrisiko für Urheberrechtsverletzungen, die durch die Nutzer begangen werden. Das LG Frankfurt hat für Hotels hier für eine Klärung gesorgt. Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline unter 0800/1004104.