Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Rasch für Charm School von Roxette im Auftrag der EMI Music GmbH

Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Rasch für Charm School von Roxette im Auftrag der EMI Music GmbH
21.03.2011651 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der EMI Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Musikwerk "Charm School" von Roxette.

Wie üblich ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert.

Wer nicht mit Sicherheit ausschließen kann, dass die streitgegenständliche Datei über den eigenen Internetanschluss öffentlich zum Download zur Verfügung gestellt wurde, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, um nicht gerichtlich im Rahmen einer kostspieligen einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.

Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages ist Vorsicht geboten. Keinesfalls sollte der Betrag ungeprüft gezahlt werden. Hier liegen zahlreiche juristische Probleme, die nicht selten dazu führen, dass sich der geforderte Betrag oft erheblich reduziert. problematisch ist in aller Regel, der für die Bemessung der Rechtsanwaltskosten zugrunde gelegte Streitwert, die Haftungs des Anschlussinhabers für das Verhalten Dritter (sog. Störerhaftung) und schließlich die Höhe des angeblich entstandenen Schadnes. Abgemahnte sollten sich von der teils extrem widersprüchlichen Rechtsprechung nicht verunsichern lassen, sondern dies vielmehr als Chance betrachten. Die Erfahrung der letzten Jahre hat deutlich gezeigt, dass sich die geforderten Beträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. 

Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

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