Fachanwalt für Urheberrecht zur Abmahnung der Kanzlei Schroeder vom 01.03.2011

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
02.03.20111377 Mal gelesen
Unserer Kanzlei ging am 01.03.2001 eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder wegen der Verletzung des Urheberrechts im Internet an dem Erotikfilm „Wet & Hot #1“ zu.

In dieser Abmahnung forderte der Einzelanwalt Lutz Schroeder aus Kiel den Abgemahnten dazu auf, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 Euro zu zahlen und eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber dem Rechteinhaber Raymond Gallery abzugeben.

Rechtsanwalt Lutz Schroeder wurde vom Inhaber der ausschließlichen Urheberrechte Raymond Gallery beauftragt, entsprechende Abmahnungen auszusprechen.

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung finden sie unter:

http://www.die-abmahnung.info

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
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