Filsharing Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Musikwerk "La Petite Mort 2" des Künstlers "King Orgasmus One" für die Firma oXiles Media GmbH

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
18.01.2011807 Mal gelesen
Die Kanzlei IP Burg, Berlin mahnen zur Zeit im Namen des Künstlers "King Orgasmus One" wegen angeblich unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes ab. Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk "La Petite Mort 2" illegal auf auf einem sog. Peer-2-Peer Netzwerk (Tauschbörse) zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 589,00 als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
 

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.

Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.

Erst wenn sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.

Weitere Informationen zum Filsharing erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de