Insolvenzrecht -Insolvenz von Freiberuflern Arztpraxen

 Freiberufler oder Selbstständiger
02.07.2013882 Mal gelesen
Die Selbstständigkeit in der Insolvenz ist eine wirkliche Chance für Einzelunternehmer mit wenig Arbeitskräften - für Freiberufler, Dienstleister , jedoch mit Risiken verbunden BGH IX ZR 165/12

Der BGH hat hier ein nachvollziehbares Urteil gefällt mit meiner Meinung schwerwiegenden Folgen für Freiberufler, besonders Ärzten, die Ansprüche gegen die kassenärztliche Vereinigung haben. Diese Ansprüche werden von Kreditinstituten gerne als Sicherung für Kredite genommen als Sicherheit. Die Forderungen gegen die Kassenärztliche Vereinigung - alle und gegenwärtigen und zukünftigen-  werden an die Bank abgetreten. So weit so gut,....

Dann muß der Arzt den Antrag auf Insolvenz stellen. Der Insolvenzverwalter erklärte gemäß §35 II InsO, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Arztes nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. (Freigabe der selbstständigen Tätigkeit).

Nach der Freigabe machte die Bank die erworbenen Ansprüche des Arztes  gegen die Kassenärztliche Vereinigung für sich geltend.

Daraufhin erhob der Arzt Feststellungsklage dahingehend, dass die Bank keine Ansprüche habe. Für ihn machte das Insolvenzverfahren keinen Sinn, wenn die alten Kreditverbindlichkeiten wieder aufleben.

Der BGH gab dieser Klage nicht statt. Anhand einer anspruchsvollen Begründung mit insolvenzrechtlichen Vorschriften und der Genehmigung nach dem allgemeinen Teil BGB sieht der BGH in der Vorausabtretung der Forderungen, eine Absonderungsrecht der Bank, welches unter Insolvenzbeschlag dem Verwertungsrecht des Verwalters unterliegt. Da jedoch durch die Freigabeerklärung  die nach der Freigabeerklärung  erworbenen Forderungen nicht mehr vom Insolvenzbeschlag umfasst sind, stehen sie wieder der Bank zu. Damit ist dem Schuldner in vielen Fällen nicht gedient.

Eine weitreichende Entscheidung des BGH,  die bei der Entscheidung Insolvenz ja oder nein Beachtung finden sollte.

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