Leihmutterschaft — eigentlich verboten.

Fachanwaltskanzlei Gesellschaftsrecht - Experten für den Unternehmensverkauf
17.01.2018175 Mal gelesen
Die rechtlichen Grauzonen zum Thema Leihmutterschaft.

Kim Kardashian surft mal wieder die Trendwelle, auch mit dem Neuzugang der Familie. Gleich drei neue Kardashians erwarten wir übrigens dieses Jahr, da kann es ja demnächst nur noch bergauf gehen. Kim trägt das Kind aber dieses mal im Gegensatz zu ihren Schwestern nicht selbst aus, sondern hat sich hierfür einer Leihmutter bedient. Das Thema Leihmutterschaft boomt, überall auf der Welt sprießen Vermittlungsagenturen für Leihmütter aus dem Boden wie Krokusse im Mai. Haben Sie zu der Thematik Leihmutterschaft eigentlich schon eine Meinung? 


Für und wider der Leihmutterschaft? 

Das Thema Leihmutterschaft wird nicht nur hierzulande kontrovers diskutiert. Einige halten es für eine Ausgeburt des Kapitalismus in seiner schlimmsten Form - da mietet man sich die Gebärmutter einer Frau aus ärmlichen Verhältnissen, um selbst keine Schwangerschaftsstreifen zu riskieren! Desaströs! Andere verweisen auf die emotionale Bindung, die zwischen Mutter und Kind schon während der Schwangerschaft geknüpft wird und warnen vor psychologischen Langzeitfolgen für beide. 

Verfechter der Leihmutterschaft schütteln da nur den Kopf. Schließlich seien Samenspenden ja auch ohne weiteres erlaubt, ebenso wie die künstliche Befruchtung und ja darüber hinaus sogar die Prostitution. Warum dann ausgerechnet die Leihmutterschaft verbieten? Was wurde denn aus der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern? 

Immerhin ist für viele die Leihmutterschaft der einzige Weg, eigene Kinder zu bekommen. Etwa, weil der Gesundheitszustand eine Schwangerschaft nicht zulässt (so übrigens auch bei Kim). Aber auch für viele schwule Paare ist es der einzige Weg zu eigenen leiblichen Kindern. 


Moralische und rechtliche Fragen

Rechtlich ist die Leihmutterschaft in Deutschland trotzdem verboten. Möglicherweise, weil die CSU noch moralische Bedenken hat (ein Widerspruch in sich möchte man meinen). Es liegt aber vor allem auch daran, dass es so viele Folgeprobleme einer Leihmutterschaft gibt, von denen der Gesetzgeber scheinbar noch nicht recht weiß, wie er sie zu lösen gedenkt ohne dabei gegen das Grundgesetz zu verstoßen. So etwa: Was geschieht, wenn die Leihmutter ihre Meinung ändert und sich von dem Kind nicht mehr trennen kann? Was passiert, wenn die zukünftigen Eltern sich in der Zeit trennen? Und was ist, wenn das Kind nicht gesund ist und es am Ende keiner haben will?


Strafrechtliche und zivilrechtliche Sanktionen 

Das deutsche Recht macht es sich mit der Beantwortung dieser Fragen durch das Verbot natürlich bisher recht einfach. Zwar macht sich bei uns nicht die Leihmutter selbst, wohl aber die an der Vermittlung von Leihmüttern beteiligten Personen strafbar. Dazu gehören auch Ärzte. 

Das deutsche Familienrecht sieht im Bürgerlichen Gesetzbuch zudem vor, dass die Mutter eines Kindes diejenige ist, die es zur Welt bringt - auch wenn die genetischen Eltern ganz andere sind. Das erschwert eine privat angebändelte Leihmutterschaft in Deutschland. Denn die genetische Mutter hat im Zweifel, wenn die Leihmutter es sich anders überlegt, (anders als der genetische Vater) keinerlei Rechte. Im umgekehrten Fall kann es der Leihmutter passieren, dass sie auf einem nicht gewünschten und genetisch nicht eigenen Kind "sitzen bleibt", wenn die Eltern es sich anders überlegen. Zivilrechtliche Absprachen über eine Leihmutterschaft sind in unserer Rechtsordnung bisher sittenwidrig und damit ungültig. 


Reform der Rechtslage?

Aber es gibt erste Anzeichen für eine Änderung der Rechtsauffassung auch in Deutschland. So hat etwa der Bundesgerichtshof (BGH) 2014 eine Leihmutterschaft nach ausländischem Recht anerkannt und ließ die genetische Mutter als leibliche Mutter nach deutschem Recht eintragen. Das weicht das Verbot der Leihmutterschaft natürlich ungemein auf. Wenn Paare in Deutschland eine Leihmutter beauftragen wollen, müssen sie hierfür nur noch in den nächsten Flieger steigen und haben ein Jahr später auch nach deutschem Recht ein eigenes Kind. 

Auch politisch wird die Forderung nach einer Gesetzesänderung immer wieder laut. Dem wird wohl im Ergebnis auch zuzustimmen sein. Die Auffassung der Gesellschaft dürfte sich spätestens ab dem ersten Fernsehauftritt von Kim Kardashians neuem Baby weiter liberalisieren. Und solch wichtige moralische und rechtliche Fragen ins Ausland abzuschieben kann auf Dauer kaum die Lösung sein.