Hilfe! Mein Kind weint, weil der Vater es nicht zum vereinbarten Umgang abholt… Was tun in solchen Fällen?

anwalt24 Fachartikel
24.10.2017796 Mal gelesen
Wenn der vereinbarte Umgang nicht eingehalten wird, kann gegen den Elternteil, der gegen die Einhaltung der Umgangsvereinbarung verstößt, ein Ordnungsgeld vom Gericht festgesetzt werden, notfalls auch Ordnungshaft.

Wenn der vereinbarte Umgang nicht eingehalten wird, kann gegen den Elternteil, der gegen die Einhaltung der Umgangsvereinbarung verstößt, ein Ordnungsgeld vom Gericht festgesetzt werden, notfalls auch Ordnungshaft. Das setzt voraus, dass eine Umgangsvereinbarung beim Gericht abgeschlossen und vom Gericht genehmigt worden ist. Dies ergibt sich in der Regel aus dem Protokoll der Sitzung.

Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 25.07.2016, Aktenzeichen 6 WF 179/17, allerdings so entschieden, dass die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den umgangsunwilligen Elternteil in der Regel daran scheitert, dass der durch ein Ordnungsmittel erzwungene Umgang dieses Elternteils mit dem Kind regelmäßig nicht dem Kindeswohl dient. Es hat seine Entscheidung so begründet, dass der mit der Festsetzung des Ordnungsgeldes bewirkte Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des umgangsunwilligen Elternteils deshalb in der Regel nicht gerechtfertigt sei, so dass also keine Anordnung von Ordnungsmitteln gegen den Umgangsunwilligen durch das Gericht erfolgt ist.

Es gibt jedoch eine neue Tendenz: Zunehmend wird bejaht, dass ein Elternteil gegen den anderen Elternteil selbst klagen kann, wenn der nicht umgangswillige Elternteil seine Verpflichtung zum Umgang mit dem Kind nicht erfüllt. Das Umgangsrecht ist nicht nur ein Umgangsrecht (in der Regel für die Väter), sondern auch eine Umgangspflicht. Hintergrund dieser neuen Tendenz ist, dass die überwiegend betreuende Mutter wissen muss, was sie planen kann und wie sie ihre freie Zeit gestaltet. Wenn ihre teure Opernkarte verfällt, weil der Vater das Kind nicht zum Umgang abgeholt hat, dann ist sie schlecht dran. Sie kann zwar Schadensersatz für die verfallene Opernkarte verlangen, wenn sie keinen Babysitter auf die Schnelle findet. Der schöne Abend ist aber dann trotzdem verpatzt.

Jedenfalls ist eine spannende Rechtslage entstanden, die Sie auf alle Fälle für sich nutzen sollten.