Strenge Regeln für höhere Vormundschaftsvergütung

anwalt24 Fachartikel
26.01.2006 1528 Mal gelesen

 

Die Vergütung, die ein Vormund für seine Tätigkeit erhält, erhöht sich nicht durch den Abschluss eines für die Ausübung der Vormundschaft bedeutungslosen Studiengangs.

Ein Vormund erhält für seine Tätigkeiten eine Vergütung. Diese ist vom Familiengericht festzusetzen, wobei unter anderem der Bildungsstand des Vormundes zu berücksichtigen ist. Dabei sind jedoch nur die für die Ausübung der Vormundschaft relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und sonstigen Merkmale entscheidend. Ein anderweitiger Bildungs- und Kenntnisstand wird nicht berücksichtigt.
Ein Vormund erhält für seine Tätigkeiten eine Vergütung. Diese ist vom Familiengericht festzusetzen, wobei unter anderem der Bildungsstand des Vormundes zu berücksichtigen ist. Dabei sind jedoch nur die für die Ausübung der Vormundschaft relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und sonstigen Merkmale entscheidend. Ein anderweitiger Bildungs- und Kenntnisstand wird nicht berücksichtigt.
 
Andreas Jäger, Rechtsanwalt