Unterhalt

Familie und Ehescheidung
07.09.2010772 Mal gelesen
Erhöhte Leistungsfähigkeit durch Wohnen mit dem neuen Partner


Für den Unterhaltspflichtigen hat das häusliche Zusammenleben mit seinem neuen Partner finanzielle Konsequenzen. Die ersparten Wohn- und Haushalts-kosten steigern seine Leistungsfähigkeit, so dass sich ein Unterhaltsanspruch des getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten dadurch erhöhen kann, so erneut die Rechtsprechung, hier OLG Hamm, AZ: 4 UF 151/09, BeckRS 2010, 03659. Für den Unterhaltsberechtigten hat eine neue Beziehung allerdings ggf. weit tiefgreifendere Folgen. Stellt sich die neue Beziehung als ver-festigte Lebensgemeinschaft dar, wofür das objektive Erscheinungsbild der Verbindung ausschlaggebend ist - kann dies zu einer vollständigen Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs führen, aktuell OLG Zweibrücken, AZ: 2 UF 140/09, BeckRS 2010, 05378