Kann nachehelichen Unterhalt auch für die Betreuung eines in die Ehe mitgebrachten Kindes verlangt werden?

Familie und Ehescheidung
14.06.2010930 Mal gelesen

Kann nachehelichen Unterhalt auch für die Betreuung eines in die Ehe mitgebrachten Kindes verlangt werden?

NEIN! Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 16.03.2010 entschieden, was ohnehin schon dem Gesetzestext zu entnehmen ist: Für einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt gem. § 1570 BGB ist nur ein gemeinsames Kind relevant. Auch ein Anspruch auf Unterhalt aus Billigkeitsgründen besteht in einem solchen Fall nicht, selbst wenn das nichtgemeinschaftliche Kind mit Einverständnis des Partners während mehrerer Jahre ehelichen Zusammenlebens vom Anspruchssteller betreut wurde.

Weitere Fragen zum Unterhaltsrecht beantwortet Ihnen gerne Rechtsanwältin Bettina Batrinu