Eine volljährige Tochter, die gegen ihren Vater eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr eingeleitet hat, kann ihren Unterhaltsanspruch verwirken, so das OLG Hamm vom 21.12.2005 (Aktenzeichen 11 UF 218 / 05).
Im vorliegenden Fall war an den Vorwürfen nichts dran; der Senat hatte keinen Zweifel daran, dass die Klägerin eine völlig harmlose Begegnung mit dem Vater bewußt unrichtig dargestellt und ihn so verleumdet habe. Dieses Verhalten der volljährigen Tochter sei weder zu erklären noch zu entschuldigen.
Eine solche Verfehlung führte hier zu einer Kürzung des Unterhaltsanspruch um 2/3.