Mehr Rechte für ledige Väter ?

Familie und Ehescheidung
04.12.20092519 Mal gelesen

Bekommen unverheiratete Paare ein Kind, so ist der Vater nicht automatisch Mitinhaber der elterlichen Sorge. Vielmehr müssen beide Eltern beim Jugendamt Sorgeerklärungen abgeben, um

ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen. Gegen den Willen ist dies derzeit nicht möglich.

 

Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 03.12.2009 entschieden, dass dieses in Deutschland geltende Recht diskriminierend ist.

Der EuGH hatte über den Fall eines Musikers zu entscheiden, der sich darüber ärgerte, dass er kein Mitspracherecht an Belangen seines Kindes hatte, da sich die Mutter nach der Trennung weigerte, Ihre Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht zu erteilen.

Hiergegen klagte er. Er ist der Meinung, es läge eine Ungleichbehandlung zwischen ledigen und verheirateten Vätern vor. Die deutschen Gerichte gaben der Mutter Recht. Das geltende Recht sieht vor, dass es der Mutter obliegt, ob sie dem Vater das gemeinsame Sorgerecht einräumen will oder nicht.

Nachdem die Klage des Vaters in allen Instanzen abgewiesen worden war, rief er den EuGH an. Der EuGH entschied, dass das deutsche Recht gegen europäische Menschenrechtskonventionen verstößt. Hier liege eine Diskriminierung der ledigen Männer vor. Wer einen Trauschein hat, sei hier im Vorteil, was eine unzulässige Ungleichbehandlung sei.

Das deutsche Justizministerium hat nun mit Hochdruck zu prüfen, wie dieses Problem gelöst werden kann.

Einerseits war es bisher eine systemimmanente Ungerechtigkeit, dass Väter, die sich innig um das Kind kümmerten und einen (nicht unerheblichen!) Teil der Betreuung und Alltagsorganisation leisteten, nach dem Scheitern der Beziehung keine Rechte haben bezüglich wichtiger Kindesentscheidungen (das Recht auf Umgang mit dem Kind hat damit übrigens nichts zu tun ! Ein solches haben auch Väter, die kein Inhaber der Sorge sind).

Unter wichtigen Entscheidungen, die zur elterlichen Sorge gehören , fallen beispielsweise Schulwahl, bestimmte ärztliche und psychologische Behandlungen inklusive Medikation (z.B. Ritalin o.ä).

Das trifft Väter, die sich bisher viel um die Kinder gekümmert haben, natürlich hart.

Andererseits - ist es wirklich sinnvoll, sogenannte Zahlväter, die keine enge Bindung zu den Kindern haben, bei wichtigen Fragen mitentscheiden zu lassen? Diese Väter haben in der Regel keine Kenntnis darüber, wie der Alltag und das Leben des Kindes abläuft.

Man darf gespannt sein, wie die Expertenkommission des Justizministeriums das Dilemma sachgerecht lösen wird.

Ein möglicher Lösungsweg wäre beispielsweise, den Vätern einen Anspruch auf elterliche Sorge einzuräumen, die mit Mutter und Kind in einer verfestigten Gemeinschaft lebten (= zusammen Wohnen und Wirtschaften über einen längeren Zeitraum)