Am 29. Mai hat das Oberlandesgericht Koblenz ein neues Urteil zum Thema Studiengebühren gefällt. Dabei geht es um die Verpflichtung der Eltern, für die Studiengebühren ihres Nachwuchses aufzukommen. Dabei gilt: Wer über 18 ist und noch Unterhalt von zu Hause bekommt, hat das Recht die Studiengebühren extra einzufordern. Laut OLG Koblenz deckt der Unterhalt die Studiengebühren n i c h t ab, da diese zum so genannten unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf zählen.
Wer also Unterhalt erhält und die Eltern noch vor Semesterbeginn über die Studiengebühren in Kenntnis setzt, kann sich sicher sein, dass diese dafür aufkommen müssen. Fraglich ist natürlich, ob man sich wirklich mit seinen Eltern gerichtlich auseinandersetzen will, falls diese die Zahlung verweigern.
RA Sagsöz, Bonn