OLG Koblenz: Eltern müssen Studiengebühren zahlen, RA Sagsöz Bonn Urteil vom 29. Mai 2009

Familie und Ehescheidung
02.06.20091683 Mal gelesen
OLG Koblenz: Eltern müssen Studiengebühren zahlen!
 
 

Am 29. Mai hat das Oberlandesgericht Koblenz ein neues Urteil zum Thema Studiengebühren gefällt. Dabei geht es um die Verpflichtung der Eltern, für die Studiengebühren ihres Nachwuchses aufzukommen. Dabei gilt: Wer über 18 ist und  noch Unterhalt von zu Hause bekommt, hat das Recht die Studiengebühren extra einzufordern. Laut OLG Koblenz deckt der Unterhalt die Studiengebühren n i c h t  ab, da diese zum so genannten unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf zählen.

Wer also Unterhalt erhält und die Eltern noch vor Semesterbeginn über die Studiengebühren in Kenntnis setzt, kann sich sicher sein, dass diese dafür aufkommen müssen. Fraglich ist natürlich, ob man sich wirklich mit seinen Eltern gerichtlich auseinandersetzen will, falls diese die Zahlung verweigern.

RA Sagsöz, Bonn