Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Familie und Ehescheidung
21.11.2016543 Mal gelesen
Das Bundeskabinett hat am 16.11.2016 eine Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes ab dem 01.01.2017 beschlossen.

Wenn Alleinerziehende vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, wurde bislang ein Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes, maximal für die Dauer von sechs Jahren gezahlt.

Dies soll jetzt ab dem 01.01.2017 geändert werden:

Zukünftig soll der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Volljährigkeit gezahlt werden. Darüber hinaus wird die bisherige Höchstbezugsdauer aufgehoben.

Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, erhalten also Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes.


Lothar Böhm

Rechtsanwalt