Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge 2015

Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge 2015
28.03.20153307 Mal gelesen
Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 beschlossen, dass der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015 angehoben wird.

Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 beschlossen, dass der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015 angehoben wird.

Der Kinderzuschlag wird dann zum 01.07.2016 angehoben.

Konkret bedeutet dies:

Kindergeld

Vor der Anhebung hat das Kindergeld € 184,00 für das erste und zweite Kind, € 190,00 für das dritte Kind und € 215,00 für das vierte Kind und weitere Kinder monatlich betragen.

Durch die Anhebung steigt es ab dem 01.01.2015 um € 4,00 monatlich je Kind; ferner ab dem 01.01.2016 um weitere € 2,00 monatlich je Kind.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag hat vor der Anhebung € 8.354,00 betragen.

Dieser wird ab dem 01.01.2015 um € 118,00 auf € 8.472,00 angehoben und zum 01.01.2016 um weitere € 180,00 auf € 8.652,0

Kinderfreibetrag

Der Kinderreibetag war vor der Anhebung bei € 7.008,00 einschließlich dem Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.

Er wird ab dem 01.01.2015 um € 144,00 auf € 7.152,00 angehoben und ab dem 01.01.2016 um weitere € 96,00 auf € 7.248,00.

Kinderzuschlag

Der Kindergeldzuschlag beträgt aktuell maximal € 140,00 monatlich und wird ab dem 01.01.2016 um € 20,00 monatlich angehoben.

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Robin Schmid - Fachanwalt für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd

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