Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Lohnersatz für die Pflege

Familie und Ehescheidung
17.10.2014340 Mal gelesen
Das Kabinett hat nunmehr einen Gesetzesentwurf beschlossen, um Beruf und Pflege von Angehörigen besser in Einklang zu bringen. Maßgebliche Inhalte des Entwurfes sind eine zehntägige bezahlte Auszeit zur Organisation der Pflege sowie einen Rechtsanspruch auf sechs Monate Pflegezeit.

Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, bei einem unvorhergesehenen Pflegefall in der Familie eine Auszeit von bis zu zehn Tage vom Job zu nehmen. Diese Familienpflegezeit wurde im vergangenen Jahr jedoch nur von etwa 150 Menschen genutzt, da Gehaltseinbußen damit einhergingen. Daher soll diese Pause künftig bezahlt werden. Die zehntägige Auszeit soll die Möglichkeit schaffen, die Pflege des Familienmitgliedes zu organisieren. Ab 1. Januar soll als Lohnersatz eine Zahlung von bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens erfolgen. Zur Finanzierung dieses Pflegeunterstützungsgelds werden aus der Pflegekasse rund 100 Millionen Euro bereitgestellt.

Weiterhin sieht der Gesetzesentwurf für Beschäftigte eine Auszeit von bis zu zwei Jahren vor. Einen Rechtsanspruch erhalten Arbeitnehmer auf einen Zeitraum von sechs Monate für die Pflege des nahen Angehörigen. Eine Ausnehmung der Familienpflegezeit auf bis zu 24 Monaten soll ermöglicht werden, wenn der Betroffene seine Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduziert.

Auch die Auszeit von sechs Monate ist heute schon möglich, um sich um einen kranken Angehörigen zu kümmern. Um die damit einhergehende finanzielle Belastung abzufangen, soll der Arbeitsnehmer laut Gesetzesentwurf die Möglichkeit haben, ein zinsloses Darlehen aufzunehmen.

Die Familienpflegezeit soll für Unternehmen ab einer Größe von 15 Mitarbeitern verpflichtend sein. Zudem sollen die Möglichkeiten künftig auch für Stiefkinder, Schwäger oder Partner in homosexuellen Partnerschaften, die keine eingetragenen Lebenspartnerschaften sind, zur Verfügung stehen.

Das Familienministerium geht davon aus, dass 2018 rund 7000 Menschen die Möglichkeiten zur Arbeitszeitreduzierung nutzen könnten. 4000 könnten sich demnach für das Darlehen entscheiden. Die Familienpflegezeit hatten im vergangenen Jahr nur rund 150 Menschen genutzt. Nach Angaben des Ministeriums gibt es zurzeit rund 400 000 Berufstätige in Deutschland, die einen Angehörigen pflegen

Nachdem das Kabinett den Entwurf beschlossen hat, muss dieser nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen.