Seit 1.1.2008 kann auch der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB) zeitlich befristet werden.
Hiervon hat das OLG München bereits in 2 Berufungsverfahren, an denen die Autorin beteiligt war, Gebrauch gemacht.
So wurde der Krankenunterhaltsanspruch einer erwerbsunfähigen Ehefrau, die in der Ehe an einer schizophrenen Psychose erkrankt war, auf 3 Jahre begrenzt. Die Ehezeit betrug 8 Jahre und die Ehe war kinderlos.
In einem weiteren Fall wies das OLG München darauf hin, dass auch nach 28 jähriger Ehe ein Anspruch auf Krankenunterhalt zeitlich zu befristen sei, soweit eheliche Nachteile nicht bestehen. Die Parteien einigten sich in diesem Fall auf eine Abfindung des restlichen Unterhaltszeitraumes.
Fazit: Es kann dem Unterhaltspflichtigen nur empfohlen werden bei der bereits titulierten Verpflichtung zur Zahlung von Krankenunterhalt Abänderungsklage zu erheben.
Claudia Spindler, Fachanwältin für Familienrecht , München