Heimunterbringung und Elternunterhalt - Ein Überblick

Familie und Ehescheidung
23.04.2014426 Mal gelesen
Wer zahlt, wenn die eigenen Eltern ins Pflegeheim müssen?

Zunehmend werden uns Mandate angetragen, die das brisante Thema der Unterhaltsverpflichtung für die eigenen Eltern betreffen, wenn z.B. die Kosten für Alten- oder Pflegeheim die Finanzen der Eltern übersteigen.

Sozialämter greifen vorrangig auf die Kinder zurück, bevor die Allgemeinheit zahlen muss. Ob und in welchem Umfang die Kinder für die Versorgung ihrer Eltern aufkommen müssen, hängt vom Einkommen und vom Vermögen ab.

Hierin liegt aber auch die Schwierigkeit: Wie wird das Einkommen ermittelt, nach dem sich der Unterhalt bemisst?

Dabei können viele Abzugspositionen berücksichtigt werden. Auch spielt es eine Rolle, welche Unterhaltsverpflichtungen für die eigene Familie, sprich Ehepartner und Kinder, bestehen. Was dem unterhaltspflichtigen Kind auf jeden Fall verbleiben muss, bestimmen die Selbstbehaltsätze, die letztmalig zum 01.01.2013 aktualisiert wurden.

 Üblicherweise beantragt die Pflegeeinrichtung zunächst Sozialhilfe. Liegt ein solcher Antrag vor, prüft das Sozialamt, ob Unterhaltspflichtige (Ehegatte, Kinder) vorhanden sind. Wenn sich das Sozialamt bei Ihnen meldet und Sie Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen erteilen sollen, ist es geboten, einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten, weil die Berechnung des Einkommens, die Anrechnung des Vermögens und letztendlich die Berechnung des Unterhaltes meist schwierig ist.

Spätestens die Zahlungsaufforderung des Sozialhilfeträgers sollten Sie durch Ihren Anwalt überprüfen lassen, denn trotz der Festlegung der anzuwendenden Berechnungsmethode durch den BGH rechnen viele Städte und Landkreise immer noch falsch.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Gestaltungsmöglichkeiten schon im Vorfeld zu nutzen. Weitergehende Informationen zu diesem und weiteren Themen erhalten Sie auf unserer neuen Internetseite: www.anwalt-alexander.de unter "Service- Urteile und Tipps".