Den Inhalt des Scheidungsfolgenvergleichs bestimmen die Ehegatten selbst z.B.:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht/ Elterliche Sorge
- Umgangsrecht (mit Ferien- und Feiertagsregelungen)
- Ehegattenunterhalt (einschließlich Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt)
- Ehewohnung
- Hausrat
- Zugewinnausgleich u.a.
Die Vorteile eines solchen Scheidungsfolgenvergleichs wären, dass hier ein schneller Weg, komplexe Probleme abschließend regeln kann; Weitere Gerichtsverfahren sind kaum zu erwarten. Selbst wenn, wären die getroffenen Regelungen nur unter engen Voraussetzungen noch angreifbar, wenn überhaupt. Die wirtschaftlichen Folgen eines Scheidungsfolgenvergleichs wirken damit in die Zukunft. Bei Vereinbarung eiens solchen Vergleichs wäre regelmäßig empfehlenswert dies in Begleitung von Anwälten zu tun. Die Kosten eines "faulen" Vergleichs können vollkommen unbedeutend im Vergleich zum Anwaltshonorar sein. Vor Abschluss eines solchen Vertrages wäre daher der Rat eines Fachanwalts für Familienrecht ratsam.
Bei weiteren Fragen Sekr. RA Sagsöz Fachanwalt für Familienrecht Sekr. 0228 9619720