Die Immobilie in der Trennung, Scheidung und danach

Die Immobilie in der Trennung, Scheidung und danach
24.10.2013307 Mal gelesen
Wie die aktuelle Niedrigzinsphase und der Komplex „fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen“ in der Trennung neue Möglichkeiten schafft.

Immobilien werden von Paaren, seien sie verheiratet oder auch nicht, gerne gemeinsam in dem Vertrauen auf eine langfristige Bindung erworben. Statistisch ist die Bindung an den zum Erwerb der Immobilie gezeichneten Darlehensvertrag zeitlich erheblich länger, als im Mittel die zu erwartende Beziehungzeit.

Trennen sich Paare, will auch das finanzielle geregelt sein. Bislang zeigt die Erfahrung, dass Banken Ehepartner oder auch Partner ohne Trauschein ungern, nämlich nahezu nie, aus Darlehensverträgen entlassen, wenn nicht hierfür eine adäquate Sicherheit gestellt wird.

Dies führt dazu, dass Paare, die eigentlich schon seit längerem keine mehr sind, über eine Immobilie immer noch und vor allem in finanzieller Hinsicht verbunden sind. Ein Zustand, der in der Vergangenheit oftmals rechtlich nicht in den Griff zu bekommen war.

In der Zusammenarbeit zwischen der auf das Ehe- und Familienrecht focusierten Rechtsanwältin Beate Wypchol und dem im Bankenrecht versierten Rechtsanwalt Jörg Reich ist hier aufgrund der vielfältigen Anfragen ein Lösungskonzept entwickelt worden, dass vielen Mandanten helfen kann.

Ab dem Jahre 2002 stehen viele Darlehensverträge unter dem Damoklesschwert einer nicht rechtlich ausreichenden Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Ist dies der Fall, so kann ein getrenntes Paar sich nicht nur von dem Darlehensvertrag mit der Prämisse lösen, die aktuell günstigen Zinsen für sich zu nutzen, sondern es besteht dann auch die Möglichkeit, dass der neu abzuschließende Darlehensvertrag nur noch von einem der Getrennten unterschrieben wird. So kann der andere Partner aus der finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Immobilie, nicht nur im Innenverhältnis, so wie es viele Scheidungsfolgenvereinbarung vorsehen, entlassen werden, sondern auch aus dem meist wesentlich mehr Gefahren und Beeinträchtigungen bergenden Verhältnis zur darlehensgebenden Bank.

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