Rudi Assauer hatte 2011 geheiratet. Nach acht Monaten trennte sich das Paar.
Im Jahr 2012 reichte eine inzwischen bestellte Betreuerin einen Scheidungsantrag ein, dem die Ehefrau widersprach. Der Ehemann wolle weiter an der Ehe festhalten. Das sah das OLG in Hamm nun anders:
Vor dem Amtsgericht und bestätigt durch eine ärztliche Einschätzung habe der heute fast 70-jährige seinen Willen zur Trennung und Scheidung eindeutig geäußert. Dass er später zum Abschluss des Verfahrens keinen Scheidungswillen mehr mitteilen konnte, war unschädlich. Der Senat war überzeugt, dass die Ehe gescheitert sei. Aus Sicht des Antragstellers sei die Ehe zerrüttet, eine Wiederaufnahme nicht zu erwarten. Der heute 69-Jährige hatte seine Alzheimer-Erkrankung im Frühjahr 2012 öffentlich gemacht.
RA Sagsöz,
Fachanwalt in Bonn Sekretariat: 0228 96 19720
Infos unter: bonn-rechtsanwalt.de und ra-alpan.de