Rentenansprüche aus erster Ehe können wieder aufleben

Familie und Ehescheidung
09.10.2013365 Mal gelesen
Eine Witwen-/Witwerrente aus erster Ehe können nach Scheidung einer zweiten Ehe wieder aufleben

Nach dem Tod eines Ehepartners haben Hinterbliebene Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Dieser Anspruch erlischt, wenn eine neue Ehe geschlossen wird. Was viele nicht wissen:

Wird die zweite Ehe geschieden, kann die Rente aus erster Ehe wieder aufleben. Dafür muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten ein neuer Antrag gestellt werden. Auf die Rente werden aber Ansprüche angerechnet, die durch die zweite Ehe entstanden sind. Und sie wird nur so lange bezahlt, wie der Hinterbliebene weiter unverheiratet bleibt. Bei einer dritten Ehe fallt die Rente aus erste Ehe endgültig weg.