OLG Naumburg: Oder-Konto besteht nach Ehe fort!

Familie und Ehescheidung
30.12.20071716 Mal gelesen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (Az.: 10U32/06) erlischt ein von Ehegatten gemeinsam eingerichtetesOder-Konto nicht automatisch mit der Ehe!

Dies gilt jedenfalls dann,wenn keinebesondere Vereinbarung das Gegenteil beweist. Es besteht selbst dann als Oder-Konto unverändert fort, wenn sich ein Ehegatte nachder Scheidung nicht mehr aktiv an den Bankgeschäften das Konto betreffend beteiligt hatte. Im entschiedenen Fall hatte eine geschiedene Frau, die ihren Mann zuvor verlassen hatte, die Erben des inzwischen verstorbenen Mannes auf hälfige Auszahlung des Guthabens verklagt und:den Prozess gewonnen.

Es zeigt sich also, dass bereits bei der Trennung dringend eine Regelung der Kontenfrage herbeizuführen ist. Am besten lösen die Ehegatten das gemeinsame Konto umgehend auf. Stimmt ein Ehegatte dem nicht zu, sollte das Konto auf ein Und-Konto umgestellt werden. Zugriffe des anderen Ehegatten sind dann nur mit eigener Zustimmung möglich. Allerdings sind nicht alle Banken und Sparkassen bereit, die Umstellung nur auf Veranlassung eines Ehegatten vorzunehmen. In diesem Fall bietet sich rechtliche Beratung an.

RA Sagsöz BONN