Können Väter zum Umgang mit den Kindern gezwungen werden?

Familie und Ehescheidung
21.11.20071232 Mal gelesen

Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob ein Vater gezwungen werden kann, sein Umgangsrecht mit den Kindern wahrzunehmen.

Häufig ist es so, dass die Väter ihre Kinder öfter sehen wollen, als sie dürfen.

Hier geht es allerdings um einen Vater, der sich nicht kümmert. Die Mutter wollte ihn gerichtlich verpflichten, sein (damals noch ein) Baby zu besuchen. Das OLG Brandenburg verurteilte den Vater unter Zwangsgeldandrohung iHv 25.000,-- € , den Besuchskontakt wahrzunehmen. Die beiden Eltern waren nie verheiratet. Allerdings führt der Vater eine Ehe mit einer anderen Frau.

Hiergegen richtete sich die Verfassungsbeschwerde des Vaters. Er sagt, seine Frau drohe mit Scheidung, falls er mit dem außerehelichen Kind Umgang pflege.

Es ist das erste Mal, dass das Gericht in Karlsruhe sich mit der Frage des zwangsweisen Umgangs auseinandersetzen muss.

Man darf gespannt sein, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Die Verhandlung ist heute, ein Urteil wird in zwei bis drei Monaten erwartet.