Nach einer neuen Entscheidung des BGH (unter www.kanzlei-bbp.de/news.html) sind mit demKindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle auch die Kosten für Kindergartenbeiträge abgegolten. Auch wenn ein Kind aus pädagogischen Gründen einen Kindergarten besucht, sind die Beiträge daher kein Mehrbedarf, der neben dem Unterhalt bezahlt werden müsste.
08.11.2007
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