Mehr Unterhalt für Geschiedene

Familie und Ehescheidung
03.12.2012794 Mal gelesen
Gesetzesänderung geplant

Die CDU plant eine Gesetzesänderung, die den Unterhaltsanspruch für geschiedene Ehegatten gegenüber der bisherigen Gesetzeslage gravierend verbessern soll.

 

Die Gesetzesänderung soll noch im Dezember verabschiedet werden und ab dem 01.01.2013 gelten.

 

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs erschwert werden. Eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs nach § 1578 b BGB soll zukünftig unzulässig sein, wenn dies "mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erscheine".

 

Durch die geplante Gesetzesänderung soll damit der Dauer der Ehe eine stärkere Bedeutung zukommen. Geschiedene Ehegatten können dann damit rechnen, mehr und länger Unterhalt zu erhalten, wenn sie lange verheiratet waren. Was jedoch als langjährig einzustufen ist, lässt der Gesetzgeber offen. Dies werden die Gerichte zukünftig anhand des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden haben.

 

Lothar Böhm, Fachanwalt für Familienrecht

www.tondorfboehm.de