UMGANGSRECHT - Ab welchem Alter ist ein Kind anzuhören OLG Naumburg, 10.01.2007

Familie und Ehescheidung
15.08.20071962 Mal gelesen

Häufig ist das Umgangsrecht  eines Elternteils Streitgegenstand vor Familiengerichten. Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass das Kind selbst hierzu nicht angehört wird. Umso jünger das Kind ist,desto weniger ist dies der Fall. Das OLG Naumburg hat nun entschieden, dass die Kindesanhörung auch bei Umgangsrechtsverfahren grundsätzlich zu erfolgen hat  ( Az. 3 UF12/07;  §50 b Abs. 3 S. 1 FGG).  Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom März 2007 (1 BvR 156/07) weiter präzisiert: schon bei einem dreijährigen Kind sollte unbedingt eine Anhörung erfolgen. Der Kindeswille muss insofern  durch den Richter ermittelt werden.

Rechtsanwalt A. Sagsöz,

Fachanwalt für Familienrecht - Bonn