Familienrecht Bonn/ Rente: Witwengeld für die Ex-Frau trotz erfolgter Scheidung im Ausland?

Familie und Ehescheidung
12.07.2012504 Mal gelesen
Kann eine nur im Ausland (hier: Türkei) seit geraumer Zeit geschiedene Ex-Ehefrau, deren Scheidung in Deutschland aber noch nicht anerkannt wurde, Witwengeld beziehen? Diese Ausgangsfrage liegt vielfach bei Ausländern der ersten Immigrantengeneration vor.

In einem von uns betreuten Fall begehrte die Mandantin Witwengeld für eine Ehe, welche in der Türkei bereits geschieden wurde. Hätte man diese Scheidung in der BRD anerkennen lassen, wäre der Erhalt von Witwengeld schwerlich möglich gewesen. Anders lag der Fall hier: die Anerkennung erfolgte nicht, die Mandantin war damit offiziell auch weiterhin die Ehefrau des bereits verstorbenen Ehemanns -  in dem Sinne (Zahnarzt).

Das zuständige Versorgunswerk erteilte, nach umfangreichen außergerichtlichen Bemühungen, einen positiven Witwengeldbescheid.

Eine gerichtliche Geltendmachung oder Fortführung der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (4 K 2156/12.F (2)) war nicht mehr notwendig.

Rechtsanwalt  Sagsöz, Fachanwalt für Familienrecht( Mediator)

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