Familienrecht Bonn- Landgericht Limburg: türkische Ex-Frau darf Brautgabe (Gold) behalten

Familie und Ehescheidung
27.03.2012776 Mal gelesen
Das Landgericht Limburg hat den Streit um eine türkische Brautgabe in Anlehnung an das islamische Scharia-Recht entschieden. In dem Prozess ging es um Goldschmuck im Wert von etwa 12.000,00 Euro.

 Ein türkischer Familienvater hatte seiner Schwiegertochter als Brautgabe den Schmuck geschenkt. Die Frau trennte sich nach nur zwei Monaten Ehe von ihrem Mann. Der Schwiegervater forderte das Geschenk zurück.

Die Frau dürfe den Schmuck behalten, urteilte das  Landgericht  Limburg (Aktenzeichen: 2 O 384/10):

die Brautgabe diene dazu, eine Frau im Fall der Scheidung materiell abzusichern - unabhängig von Dauer der Ehe. Dies entspreche der Rechtsprechung türkischer Obergerichte, dies sei auch die Wertvorstellung der beiden  türkischen Familien gewesen. (dpa)


Rechtsanwalt Sagsöz,Fachanwalt für Familienrecht Bonn