Die Familienstiftung

Familie und Ehescheidung
08.03.2012508 Mal gelesen
Fast jeder Unternehmer hat den Wunsch, das Lebenswerk dauerhaft zu erhalten und die Familie langfristig abzusichern. Findet sich kein geeigneter Nachfolger, ist dies gefährdet. Hier kann die Errichtung einer Familienstiftung helfen.

Bei der Stiftung handelt es sich um eine rechtlich verselbständigte Vermögensmasse, die - obwohl sie keine Mitglieder hat - rechtsfähig ist. Die Stiftung gehört sich quasi selbst und ist damit nahezu "unsterblich". Dient die Stiftung der materiellen Förderung der Familie, spricht man von einer Familienstiftung. Das Vermögen bleibt so den nachfolgenden Generationen erhalten. In der Gestaltung ist der Stifter weitgehend frei. Er kann die Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichten und bestimmen, welche Familienmitglieder in welcher Art und Weise bedacht werden etc. Auch die Führungsstruktur ist gestaltbar. So können "Fremdgeschäftsführer" als Vorstände und Kontrollorgane (z.B. ein Familienrat) bestellt werden. Die Familienstiftung kann mithin den fehlenden geeigneten Nachfolger ersetzen sowie für den Zusammenhalt des Familienvermögens und der Familie sorgen. Daneben kann die Stiftung weitere Vorteile bringen:

Befinden sich Unternehmen im Nachlass, können z.B. bestimmte Dispositionen häufig erst nach dem Erbfall getroffen werden, wenn etwa minderjährige Kinder im Spiel sind. Hier wird oft die Anordnung der Testamentsvollstreckung empfohlen, was aber längstens für 30 Jahre oder die Lebenszeit der Begünstigten möglich ist. Zudem hängt der Erfolg naturgemäß von der Person des Testamentsvollstreckers ab. Durch die Familienstiftung wird die Kontrolle des Unternehmens institutionalisiert, auf mehrere Schultern verteilt (z.B. Vorstand, Kontrollgremien etc.) und kann so ohne zeitliche Restriktionen optimiert werden.

Auch in steuerlicher Hinsicht kann die Stiftung attraktiv sein. So bietet die Erbschaftsteuer bekanntermaßen Begünstigungen für Betriebsvermögen bis hin zu einer vollständigen Steuerbefreiung. Wer angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken oder der politischen Verhältnisse den Wegfall der Begünstigungen fürchtet, kann sich diese durch frühzeitige Übertragung auf eine Stiftung dauerhaft sichern. Auch in der Ertragsbesteuerung kann die Stiftung vorteilhaft sein, insbesondere wenn ihre Gemeinnützigkeit erreicht wird, etwa durch eine Kombination von Familien- und gemeinnütziger Stiftung.

Fazit: Die Familienstiftung kann viele Probleme der Unternehmensnachfolge lösen und helfen, den Erhalt des Lebenswerkes auch ohne geeigneten Nachfolger zu gewährleisten.