In der Praxis hat der vorübergehende oder gar endgültige Ausfall des Unternehmers jedenfalls - abgesehen von der menschlichen Tragödie - oftmals auch dramatische Folgen für das Unternehmen. Wichtiges Know-how steht plötzlich nicht mehr zur Verfügung, angefangen bei scheinbar simplen Dingen wie Passwörtern bis hin zu Sonderabsprachen mit Kunden. Wichtige Entscheidungen werden verzögert oder unterbleiben. Im schlimmsten Fall bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer, der dann die Geschicke des Unternehmens leitet. Dennoch haben die wenigsten Unternehmer eine Regelung für den Worst Case getroffen, obwohl der Erhalt des Unternehmens für die nächste Generation allen ein wichtiges Anliegen ist. Dies bestätigen ca. 18.000 Fälle unerwarteter Unternehmensnachfolgen pro Jahr.
DerUnternehmer mit Weitsicht stellt sich also dem Thema "Was wäre wenn?" und bereitet für den Ernstfall einen Notfallkoffer vor, in demalle wichtigen Unterlagen und Informationen zusammengefasst sind. Eine vorausschauende und verantwortungsvolle Planung für den Notfall ist eine enorme Erleichterung für Vertreter oder Nachfolger und dient nicht zuletzt auch der Erhaltung des Familienfriedens.
In den Koffer gehören auf jeden Fall ein operativer Notfallplan, Vollmachten und ein Testament. Der operative Notfallplan sollte einen guten Überblick über das Unternehmen verschaffen. Es muss geregelt sein, was im Ernstfall zu tun ist, wer den Unternehmer vertreten kann, wie der Erhalt von Know-how sichergestellt ist und wo sich wichtige Dokumente befinden. Mit einer Vorsorgevollmacht werden die kontinuierliche Handlungsfähigkeit gewährleistet und behördliche Betreuungsmaßnahmen vermieden. Ein gefährliches Machtvakuum entsteht gar nicht erst. Das Unternehmertestament dient der langfristigen Absicherung der Familie und des Unternehmens, das oftmals den Großteil des Familienvermögens repräsentiert. Unnötige Liquiditätsabflüsse durch Pflichtteile, Steuerlasten etc. werden vermieden.
FAZIT
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