Neues Unterhaltsrecht kommt mit Änderungen am 01.07.07

Familie und Ehescheidung
23.03.20072763 Mal gelesen

Nach langen öffentlichen Diskussionen hat sich die Regierungskoalition nun auf das neue Unterhaltsrecht geeinigt.

Es bleibt dabei, dass wir in drei Monaten ein völlig neues Unterhaltsrecht bekommen, das die Kinder und ihre Unterhaltsrechte stärkt, sowie das die Selbstverantwortung der unterhaltsberechtigten Ehefrauen einfordert (vgl. Sie meinen Artikel "Das neue Unterhaltsrecht kommt am 01.04. noch nicht!").

Der jetzige Kompromiss hat allerdings nach den Kindern als Unterhaltsberechtigte im Rang Nr. 1 auf die zweite Rangstufe nur die Ehefrauen gesetzt, die Kinder betreuen  sowie die langjährige Ehefrau ( = mindestens 15 Jahre verheiratet),unabhängig davon ob sie noch Kinder betreut oder nicht. Unverheiratete Partner, auch wenn sie Kinder betreuen, kommen auf die dritte Rangstufe, d.h. sie bekommen nur bei finanziell gut gestellten Partnern etwas. Dieser Punkt, den die CDU/CSU zur Stärkung der Familie der SPD abgerungen hat ist neu gegenüber dem bisherigen Entwurf.

Zu klären hat der Gesetzgeber bzw. später die Gerichte noch, in welcher Frist der ehemalige Ehepartner sein Geld selbst verdienen muss.

Neu ist in jedem Fall, dass es keine rechtlichen Unterschiede zwischen der neuen und der alten Ehefrau mehr gibt, wenn sie beide Kinder betreuen. Gleichberechtigt sind sie auch darin, dass sie nur dann Unterhalt bekommen, wenn ihr ehemaliger bzw. ihr neuer Ehepartner nach Bezahlung des Kindesunterhaltes noch Gelder über seinem Selbstbehaltvon € 1000/monatlich zur Verfügung hat.

Alles weitere dieses Gesetzes kann wohl an dieser Stelle dargestellt werden, wenn der gesamte Gesetzeswortlaut veröffentlicht worden ist.

 

Rechtsanwalt Arnold, München

Fachanwalt für Familienrecht