Neues Unterhaltsrecht, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:

Familie und Ehescheidung
23.03.20071587 Mal gelesen

Die Koalition verständigte sich in einem Spitzengespräch am 22.03.2007 nun doch auf ein neues Unterhaltsrecht.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte vorgesehen, Geschiedene und nicht verheiratete ehemalige Partner gleichzustellen, wenn beide Kinder erziehen.
Nunmehr sollen die geschiedenen Ehefrauen beim Betreuungsunterhalt doch privilegiert werden. Sie kommen in den 2. Rang, die nicht verheirateten Frauen erst in den 3. Rang.
Die nicht verheirateten Frauen werden folglich im Unterhaltsrecht schlechter gestellt als die geschiedenen, auch wenn beide Kinder erziehen. Sie werden auch schlechter gestellt als langjährige Ehepartner, die keine Kinder betreuen. Damit soll der besondere Wertgehalt der Ehe sichergestellt werden.
Laut Bundesjustizministerin Zypries soll die Reform bereits in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden und am 01.07.2007 in Kraft treten. Sie betrifft zunächst alle Scheidungen, die danach ausgesprochen werden.

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